Können Angler weiterhin Ihrer Passion nachgehen?

Liebe Angler Kolleginnen und Kollegen,

diese oder ähnliche Fragen wurden uns heute von Euch häufig gestellt, weil sie nicht wissen, ob sie nach der von der bayerischen Staatsregierung erlassenen Ausgangsbeschränkung noch fischen dürfen.
Dazu können wir folgende verbindliche Auskunft geben: Ja, auch nach dieser Entscheidung vom 20. März darf jeder Fischereiausübungsberechtigte weiterhin angeln. Das ist hier auf der Seite des für die Fischerei zuständigen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachzulesen: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

Zwei wichtige Dinge sind zu beachten:
1. Gruppenangeln ist untersagt. Es muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden! Darauf werden auch die Fischereiaufseher achten. Schließlich geht es darum, dass eine Ausbreitung des Virus verhindert wird.
2. Die Regelung kann sich ändern. Wenn die Beschränkung zu einer Ausgangssperre verschärft wird, kann es sein, dass auch das Angeln untersagt wird. Dann werden wir Euch an dieser Stelle umgehend informieren.

Petri Heil! Bleibt gesund!

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