MITGLIED WERDEN

Willkommen beim Bezirksfischereiverein Mühldorf-Altötting e.V.

Der Bezirksfischereiverein Mühldorf-Altötting e.V. wurde 1938 gegründet. Der Verein zählt heute ca. 1.200 Mitglieder und ist damit einer der größten oberbayerischen Fischervereine.

Wir bewirtschaften über 120 Kilometer Fließgewässer mit Inn, Innkanal, Isen, Mühlbach, Isenkanal, Rott, Alzkanal, Aubach, Holzhauser Bach und Grünbach sowie zahlreiche Altwässer an Inn, Isen und Rott sowie den Badsee Perach und den Isen Stausee.


Das Aufnahmeverfahren für Neumitglieder wird aktuell neu geregelt.

Bewerbungen sind frühestens ab 01.07.2026 möglich. Vor diesem Termin eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.

Hinweise und Erläuterungen hierzu werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Ausnahme: Bewerbungen von Jugendlichen auf einen Neumitgliedschaft werden unverändert zeitnah bearbeitet; sh. das eingestellte Bewerbungsformular.


 


Ab 2025 gilt für die Jugendlichen eine neue Gesetzgebung. Daher haben wir die Aufnahme von Jugendlichen wie folgt angepasst:

Neuregelungen zur Fischereiausübung von Kindern und Jugendlichen des Vereins für Fischerei und Gewässerpflege e.V. 

 Seit dem 01.01.2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des 7. (statt bisher 10.) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Alle Kinder und Jugendlichen von Sieben bis einschließlich Siebzehn Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Vorausgesetzt, dass: Die Begleitperson für die Einhaltung alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere für den Tierschutz einsteht.

 Kinder zwischen dem 07. Und 10. Lebensjahr können beim Verein für Fischerei und Gewässerpflege e. V. eine Jahreskarte erwerben und damit mit einer Begleitperson an unseren Gewässern fischen. Die Aufnahme in die aktive Jugendgruppe des Vereins ist erst ab dem 10. Lebensjahr aus Gründen der Aufsichts- und Obhutspflicht möglich.

Kindern unter dem 7. Lebensjahr ist es weiterhin möglich, auch ohne Erlaubnisschein, einen erwachsenen Fischereischeininhaber mit gültigem Erlaubnisschein des Vereins für Fischerei und Gewässerpflege beim Fischen an unseren Gewässern zu begleiten und dort unter Anleitung näher an das Angeln herangebracht zu werden (Auswerfen und Einholen einer Rute, usw.). Das fachgerechte betäuben, töten, abhaken und verwerten bzw. Zurücksetzen eines Fisches soll nicht durch das Kind erfolgen.

Sogenannte „Schnupperfischen“ für Kinder und Jugendliche (7. bis Vollendung 17. Lebensjahr) sind ausschließlich im Rahmen einer Veranstaltung, welche durch den Verein für Fischerei und Gewässern Pflege e.V. ausgerichtet werden, zulässig. Ein Heranführen von Kindern und Jugendlichen zwischen dem 7. und 17. Lebensjahr ohne Erlaubnisschein und im Rahmen einer privaten Ausübung der Fischerei ist somit nicht zulässig.


Bewerbung um eine Mitgliedschaft

Um Mitglied zu werden, ist dem Verein ein ausgefüllter Aufnahmeantrag unterschrieben per Post oder per Email zuzusenden. Hier könnt Ihr Euch den Antrag herunterladen und ausdrucken.

Aufnahmegebühren

Personen
Erwachsene 300,00 €
Jugendliche ab 10 Jahre 25,00 €
Jugendliche ab 13 Jahre 50,00 €
Jugendliche ab 14 Jahre 75,00 €
Jugendliche ab 15 Jahre 125,00€

Jahresbeiträge

        Personen                                 Mitgliedsbeitrag Jahreskarte
Erwachsene (aktiv)                                         45,00€ 225,00€
Jugendliche (ohne Prüfung)                            45,00€   20,00€
Jugendliche (mit Prüfung)                               45,00€ 115,00€
Jahresbeitrag (passiv)                                     45,00€
Kurznachricht

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