Stellungnahme zur Berichterstattung “Hechtfoto” in der Presse

Werte Vereinskameradinnen und Vereinskameraden,

nach der Berichterstattung in der örtlichen Presse über die gerichtliche Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Vereinsmitglied, das mehrere Fische, unter anderem zwei Hechte zurückgesetzt hatte und dies in Social Media mit ausführlichen Fotos publik gemacht hatte, gehen teils die Wellen hoch. Da hier offensichtlich gefährliches Halbwissen für Konflikte sorgt, möchte der Vorstand an dieser Stelle alle Mitglieder auf einen Wissenshorizont bringen.

Ausgangslage des Falles war, dass in Social Media Bilder von Fischen aus einem unserer Vereinsgewässer aufgetaucht sind, die nicht als Fang in der Karte des Mitglieds aufschienen. Die Fische waren teils auf den Bildern massiv mit Dreck und Blättern behaftet, so dass man begründet davon ausgehen musste, dass durch unsachgemäßen Umgang ihre Schleimhaut bereits erheblich geschädigt war und sie als nicht mehr lebensfähig zu bewerten waren. Zudem wurden die Fische nur wegen der Fotos völlig unsachgemäß fixiert (teils mit Griff in die Kiemen), so dass auch hier eine nachhaltige Schädigung der Fische unvermeidlich war. Der Umgang entsprach also, auf den Bildern deutlich erkennbar und dokumentiert, sicher nicht der zu fordernden guten fachlichen Praxis, die jeder Fischer gelernt haben sollte, der eine Fischerprüfung absolviert hat. Das Mitglied wurde deshalb angeschrieben und erhielt die Möglichkeit zu diesem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Die Stellungnahme lief darauf hinaus, dass die Fische trotz der offensichtlichen Vorschädigung zurückgesetzt worden waren und deshalb nicht in der Karte standen. Zusätzlich wollte das Mitglied auch nicht einsehen, sich bei der Ausübung der Fischerei durch klare Vereinsvorgaben regulieren zu lassen. Daher wurde ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet und entsprechend unserer Vereinsvorgaben korrekt abgewickelt. Das Mitglied hat dies auch vollumfänglich akzeptiert, weil hier offensichtlich keine gemeinsame Ausrichtung beim Umgang mit Fischen und der Fischerei möglich erschien. Da es sich aber beim dokumentierten Sachverhalt nach Auffassung des Vorstands ganz klar um den Straftatbestand der Tierquälerei handelt und zu erwarten war, dass hier eben nun an anderen Gewässern mit gleicher Vorgehensweise Schäden an den Fischen angerichtet würden, wurde auch Anzeige gegen den Fischer erstattet. Dabei stand der völlig unsachgemäße Umgang mit den Fischen und die völlige Uneinsichtigkeit von unserer Seite ganz klar im Vordergrund. Zudem ist es natürlich auch rechtlich nicht tolerabel, dass Entnahmeregeln, die der Verein, für alle Mitglieder gültig, aus Hegegründen formuliert, hier komplett ignoriert werden. Nicht zuletzt haben die Gerichte in letzter Zeit für Bayern mehrfach bestätigt, dass die Fischereiausübung in Bayern grundsätzlich nur mit Verwertungsabsicht dem geltenden Tierschutzgesetz entspricht, so wie das auch in unserer Karte jetzt eindeutig niedergelegt ist. Das Gericht hat mit seiner Einstellung des Verfahrens gegen eine erhebliche Geldauflage unsere Bewertung des Sachverhalts vollumfänglich bestätigt.

Das bedeutet aber nun natürlich nicht, dass alle gefangenen Fische zu töten und zu entnehmen sind, wie dies gerne von Catch & Release Anhängern verdreht wird. Der Verein hat auf Seite 10 unter Punkt 21 unserer Karte ganz klar formuliert, welche Arten im Sinne der Hege zu entnehmen sind und welche auch außerhalb von Schonzeit und Schonmaß, wiederum im Sinne der Hege auch problemlos zurückgesetzt werden können, solange das Individuum ungeschädigt und lebensfähig ist. Das funktioniert aber nur nachhaltig und sinnvoll, wenn den Mitgliedern klar ist, wie mit einem Fisch, der zurückgesetzt werden soll, umzugehen ist. Idealer Weise wird ein solcher Fisch seinem Element gar nicht entnommen, verbleibt also beim Abhaken im Wasser. Berührt wird er nur mit nassen Händen und der Haken wird möglichst schnell und schonend entfernt. Natürlich kann man in dieser Phase auch ein Erinnerungsfoto machen, wobei die Schonung des Fisches immer im Vordergrund steht und keinesfalls das Foto. Einen Fisch minutenlang auf dem Trockenen für eine Kamera zu präsentieren ist für keinen Fisch tolerabel, der nach dem für ihn kräftezehrenden Fang ohnehin schon einen gewaltigen Stressfaktor zu überwinden hat. Und diese Vorgehensweise gilt für untermaßige, oder Fische in der Schonzeit genauso wie für Fische, die nach den Vereinsvorgaben im Sinne der Hege zurückgesetzt werden sollen. Es ist aber auch mit Fischen, die entnommen werden sollen, natürlich ebenso nach der guten fachlichen Praxis zu verfahren. Das heißt ein Fisch außerhalb der Schonzeit und über Schonmaß wird mit entsprechender Landehilfe entnommen, möglichst schnell betäubt, tierschutzgerecht getötet (Kiemenrundschnitt) und dann vom Haken gelöst. Danach wird der Fisch nochmals genau vermessen und in die Karte eingetragen, ehe weiter gefischt werden kann. Auch ein Mitglied, das einen gefangenen Fisch durch den Dreck schleift oder in sonstiger Weise nicht tierschutzgerecht versorgt (Betäubung / Tötung), hat mit entsprechenden Konsequenzen in unserem Verein zu rechnen. Nur wenn wir als Fischer den Fischen entsprechende Wertschätzung und Achtung entgegenbringen, können wir dies auch bei Dritten für unsere Gewässer und den Schutz der Fische einfordern.

Wir wollen auch in Zukunft unserer Fischerei noch lange nachgehen, aber das wird nur funktionieren, wenn wir uns entsprechend den gesellschaftlichen Vorgaben im Umgang mit dem Fisch, den wir hegen und pflegen, aber eben auch nachhaltig nutzen wollen, korrekt verhalten. In diesem Sinne wünscht der Vorstand ein herzliches Petri Heil.

 

Der Vorstand

 

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