Bedingung wohnortnahes Fischen gilt nicht mehr

Der Landesfischereiverband hat uns heute über eine erfreuliche Entwicklung informiert:

Die Bedingung des wohnortnahen Fischens gilt nicht mehr. Das Landwirtschaftsministerium informiert auf seiner Webseite folgendermaßen (Stand: 6.5.2020):

Können Angler weiter ihrer Passion nachgehen?
Angeln ist weiterhin erlaubt. Es darf jedoch nur alleine oder höchstens im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwister sowie einer weiteren Person ausgeübt werden. Darüber hinausgehendes Gemeinschaftsfischen ist nicht gestattet. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

Somit könnt Ihr ab sofort wieder in allen unseren Vereinsgewässern unabhängig vom Wohnort fischen.

 

Euer Vorstand

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