Einschränkung der Angelerlaubnis durch die Staatsregierung

Liebe Mitglieder, die bayerische Staatsregierung hat das Angeln weiter eingeschränkt. Es bleibt zwar erlaubt, doch ist Wohnortnähe vorgegeben. Die Rede ist von „der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort“. Diese Vorgabe haben alle Angler verantwortungsvoll auszulegen. „Andernfalls riskieren wir, dass das Angeln ganz untersagt werden muss“, sagt Dr. Manfred Holzner, der Vorsitzende des Bezirksfischereivereins Mühldorf-Altötting. Wohnortnähe interpretiert er etwa für seinen Verein so, dass „nicht ein Mühldorfer in Neuötting fischen muss und umgekehrt“. Gleichermaßen müsse beispielsweise ein Töginger, wenn er an der Isen fischen will, nicht nach Ampfing fahren. Und wenn er am Inn fischen wolle, könne er dies am nördlichen Ufer tun und brauche dafür nicht nach Weiding fahren. Der neu gepachtete Abschnitt des Alzkanals in Wiesmühl bei Tacherting sei deswegen ab 16. April auch nur für ortsnahe Vereinsmitglieder befischbar, etwa für Garchinger und für Engelsberger. „Es geht darum, eine Pandemie einzudämmen“, sagt Dr. Holzner, „da hat es absoluten Vorrang, dass wir Vernunft walten lassen und die Behörden unterstützen.“ An dieser Stelle weist er darauf hin, dass die Individualabstände einzuhalten sind. „Eher 20 oder 30 Meter als 1,50 Meter“, sagt der Fischer-Vorsitzende. Fischereiaufseher seien angewiesen, bei Verstößen sofort einzuschreiten.

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