Wieder Schwarzfischer erwischt
Zwei Fischereiaufseher haben am vergangenen Sonntag (16. September) wieder einen Schwarzangler erwischt. Der 50 Jahre alte Mann angelte mit einer Grundmontage am Stauweiher Winhöring nahe dem Einlauf. Seinen Haken hatte er mit einem Maiskorn und einigen Maden beködert. Als die Fischereiaufseher kurz vor Mittag an seinen Angelplatz kamen, fanden sie allerdings die ausgelegte Steckrute, einen roten Stuhl sowie drei Bierdosen verwaist vor – ein klarer Verstoß gegen die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz, wonach eine Handangel ständig zu beaufsichtigen ist. Der Schwarzfischer hingegen hielt sich gerade in gut 60 Metern Entfernung bei einer Gruppe von Bekannten zum Plausch auf, von denen einer rechtmäßig im Besitz einer Isen-Tageskarte war und selbst mit zwei Ruten angelte.
Bei der anschließenden Fischereikontrolle konnte der 50-Jährige weder Fischereischein noch Fischereierlaubnisschein vorweisen. Unter Verweis auf den Fischwilderei-Paragrafen 293 im Strafgesetzbuch und Artikel 72 des Bayerischen Fischereigesetzes stellten die Fischereiaufseher seine Angelutensilien sicher und lieferten sie bei der Polizeiinspektion Altötting ab. Außerdem stellten sie die Personalien des Mannes fest und gaben sie an die Polizei weiter.
Am Isenstausee war dieser Fall schon der zweite in diesem Jahr, den die von den Landratsämtern Mühldorf und Altötting bestätigten Fischereiaufseher zu bearbeiten hatten. Auch an anderen Gewässern unseres Vereins wie der Isen und der Mollacke kam Fischwilderei vor. Die Fälle wurden der Polizei übergeben, dann landeten sie bei der Staatsanwaltschaft. Ein ausführlicher Bericht darüber folgt zu gegebener Zeit.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder, wachsam zu sein und bei Verdacht von Fischwilderei oder anderen fischereilichen Verstößen sofort die in den Jahreskarten angegebenen Telefonnummern zu wählen. Dann können Polizei oder Fischereiaufsicht verständigt werden.