Schwarzfischen ist teuer

Schwarzfischen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. So sehen das nicht nur wir Fischer, sondern auch die bayerische Justiz. Das wird an den Geldbeträgen deutlich, die nun drei Fischwilderer berappen mussten. Zwei von ihnen waren von einem unserer Gewässerwarte an der Isen nahe Frixing erwischt worden, einem weiteren hatte ein Fischereiaufseher am Aubach das Handwerk gelegt. Gegen die ungebetenen Angelgäste erstattete unser Verein Anzeige.
Die Verfahren gegen die beiden Isen-Fischwilderer wurden inzwischen eingestellt. Jetzt kommt das große Aber: Die Staatsanwaltschaft Traunstein machte diese Einstellung von einer Geldzahlung abhängig. Jeder der beiden Schwarzfischer musste 800 Euro an die Landesjustizkasse Bamberg überweisen. Wie der zuständige Staatsanwalt auf Nachfrage mitteilte, gingen die Zahlungen fristgerecht ein und die von der Polizei am Tatort beschlagnahmten Angelgeräte bleiben im Besitz des Staates. Möglicherweise werden sie versteigert.
Auch der Aubach-Fischwilderer bekam die Angelrute nicht zurück, die der Fischereiaufseher konfisziert hatte. Bei ihm beließ es die Strafverfolgungsbehörde nicht bei einer Einstellung. Sie beantragte beim Amtsgericht Altötting einen Strafbefehl und hatte damit Erfolg. Dem Schwarzfischer wurde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen aufgebrummt.
Fischwilderei ist laut Strafgesetzbuch ein Offizialdelikt. In Paragraf 293 heißt es unter anderem , wer „unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts“ fische, werde mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Bitte informiert sofort unsere Vorstandsmitglieder, einen Aufseher oder die Polizei, wenn Ihr am Wasser Regelverstöße wahrnehmt. Auch ein Vergehen gegen die Fangbestimmungen des Vereins, etwa das Tricksen bei Fanglimits, kann als Fischwilderei verfolgt werden.

Neueste Beiträge
Kurznachricht

Du hast genau JETZT eine Frage und möchtest direkt hier deine Nachricht schreiben. Dann bist du richtig.