Das Huchenschonmaß wurde auf 90cm geändert

Kurzfristig wurde im Bayerischen Fischereigesetz zum 1. Dezember 2014 das Huchen Schonmaß auf 90cm geändert. Leider wurde diese Information erst in den letzten Tagen offiziell verbreitet, so dass wir diese Änderung nicht mehr in unseren neuen Jahreskarten 2015 berücksichtigen konnten. Bei den Kartenausgaben wurde aber allen Karteninhabern ein Beizettel mit der neuen Regelung übergeben. Das neue Schonmaß ist daher verbindlich! Im Downloadbereich könnt Ihr die vom Ministerium und Verband veröffentlichten Begründungen für diesen Schritt herunterladen. Unser Vorstand Manfred Holzner hat zusammen mit unseren Nachbarvereinen Isaria und Wasserburg eine Anfrage an das Ministerium gestellt, ob vereinsintern eine Sondergenehmigung auf Belassung des alten Schonmaßes erfolgen kann. Wir halten Euch über die Entwicklung übers Internet am Laufenden oder Informieren Euch entsprechend bei den Versammlungen.

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