Waller Schonmaß ist gefallen

Lange hat es gedauert aber nun ist das Wallerschonmaß gefallen.

Am 1. Juli wurde im Bayerischen Fischereigesetz unter anderem das Waller Schonmaß aufgehoben. Dies gilt ab sofort auch bei uns im Verein. Ebenso greift für unsere Gewässer eine weitere Regelung, nämlich die Erhöhung des Aalschonmaßes auf 50cm von bisher 40cm. Bitte macht eure Fischerkollegen, die keinen Internetzugriff haben darauf aufmerksam. Wir werden dies natürlich auch in den nächsten Versammlungen ansprechen. 

Die Vorstandschaft

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