Fanglisten-Sünder und Tierquäler

In den letzten Monaten haben unsere Fischereiaufseher einige Male eingegriffen. Neben Schwarzfischern, die der Fischwilderei erfolgreich überführt wurden und nach Verfolgung durch die Justiz erhebliche Geldbeträge bezahlen mussten, wurden leider auch bei einer Reihe von Vereinsmitgliedern Verfehlungen festgestellt. Entweder haben sie gesetzliche Regelungen oder unsere Bestimmungen der Jahreskarte missachtet.
So wurde zum Beispiel bei Kontrollen an der Isen festgestellt, dass ein Mitglied auf dem Rückweg zum Auto zwei dicke Aale dabei hatte, die beide nicht in der Jahreskarte eingetragen waren. Ebenso wurde ein Vereinskamerad an der Rott kontrolliert, der große Rotaugen / -federn nicht wie gefordert unmittelbar nach dem Fang in die Fangliste eingeschrieben hatte. Auch kam es vor, dass ein Fischerkollege am Peracher Badesee seine Karte ganz im Auto gelassen hatte. Eine fangfrische Renke, die nicht eingetragen war und vor dem Aufseher versteckt wurde, führte ebenso zwangsweise zum Entzug des Jahreserlaubnisscheines.
Auch am Inn wurden Fischer erwischt, die unsere Vereinsregeln zu eigenwillig interpretierten. Nicht oder nicht vollständig eingetragene, gefangene Fische führten auch zum Entzug des Jahreserlaubnisscheines. Sehr sicher fühlte sich zum Beispiel ein Forellenjäger. Neben ihm lag eine Forelle, als er um 19.15 Uhr kontrolliert wurde. In der Fangliste war eine Forelle mit der Uhrzeit 17 Uhr vermerkt. Der Fischereiaufseher hatte aber beobachtet, dass der Mann gerade eben einen Fisch gelandet hatte. Auf die Frage, wo dieser Fisch sei, leugnete der Fischer beharrlich, mehr als diese eine, neben ihm liegende Forelle gefangen zu haben. Bei der Kontrolle der Angeltasche kamen dann aber noch zwei weitere gefangene Forellen zum Vorschein, die nicht in der Karte standen.
Mehrmals mussten unsere Fischereiaufseher auch Karten einziehen, weil sich Angler nicht an unsere nächtliche Angelsperrzeit ab 24 Uhr am Isensee beziehungsweise 1 Uhr an den anderen Gewässern hielten. Hierbei dauerte es bei der Kontrolle teils einige Minuten, bis der Aufseher den fest schlafenden Fischer wecken konnte. Kleiner Hinweis nebenbei: Schlafen beim Angeln kann richtig teuer werden, das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte, dass eine Geldbuße verhängt werden kann.
Mit zwei Fällen von Tierquälerei beschäftigen sich derzeit die Strafverfolgungsbehörden. Beim ersten Fall kam es durch unsachgemäße Hälterung und Fischtransport in einem viel zu kleinen Behälter zu massiven Verletzungen eines großen Karpfens. In einem anderen Fall stellte ein Fischereiaufseher bei der Kontrolle fest, dass der Angler die Köderfische, die er fing, ohne sie zu betäuben oder zu töten, lebend in eine Plastiktüte warf. Zusätzlich hatte dieser Mann zu viele Fische (mehr als zehn) entnommen, wobei die meisten Fische nicht hätten entnommen werden dürfen, weil sie ganzjährig geschützt sind.

Bei Verstößen wie Tierquälerei oder Artenschutzvergehen (Schonzeit, Schonmaß) bleibt den von den Landratsämtern bestätigten Aufsehern keine andere Möglichkeit, als Anzeige zu erstatten. Ihre gesetzlich auferlegte Aufgabe besteht darin, bei der Verfolgung solcher Vergehen aktiv mitzuwirken.

Unsere Fischbestände benötigen heute Schutz gegen vielerlei negative Einflüsse. Leider müssen sie offensichtlich immer wieder auch vor Fischerkollegen geschützt werden, die sich nicht an die gesetzlichen oder vereinsinternen Regularien halten wollen. Für diese oft undankbare Aufgabe opfern unsere staatlich bestätigten Aufseher manche Stunde Freizeit. Aber der Schutz der bedrohten Fischarten kommt uns allen im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung wieder in hoffentlich zukünftig wachsenden Fischbeständen zu Gute.
Vielen Dank für euren Einsatz.

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